Das KonkordatDie Kantone Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Luzern, Zug, Bern Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau bilden das Konkordat über den Vollzug von Strafen und Massnahmen nach dem Schweizerischen Strafgesetzbuch und dem Recht der Kantone der Nordwest- und Innerschweiz vom 5. Mai 2006.
Das Konkordat bezweckt die Koordination der Planung und des Betriebs von Institutionen des Straf- und Massnahmenvollzugs an Erwachsenen im Sinne von Art. 377 ff. des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB). Das Konkordat findet ferner Anwendung auf den Vollzug von Sanktionen gegenüber Jugendlichen, soweit er in konkordatlichen Einrichtungen durchgeführt wird. Oberstes Organ des Konkordates ist die Konkordatskonferenz. Stimmberechtigte Mitglieder der Konkordatskonferenz sind die Regierungsvertreterinnen und -vertreter der Konkordatskantone. Weitere Konkordatsgremien sind die Fachkonferenzen der Leiterinnen und Leiter der
Vollzugsinstitutionen, der Einweisungs- und Vollzugsstellen und der Bewährungshilfe sowie die Arbeitsgruppe Koordination und Planung. Das Konkordatssekretariat führt in einem 50%-Pensum Robert Frauchiger in Wohlen AG.
Strafvollzugskonkordat NWI-CH Sekretariat c/o Advokaturbüro Frauchiger Postfach 1548 5610 Wohlen AG
Tel. 056 611 08 18 Fax 056 611 08 19 Das Konkordat verfolgt seine Zielsetzungen durch eine intensive Zusammenarbeit der verschiedenen Konkordatsgremien und durch den Erlass von Richtlinien. Die wesentlichen Unterlagen sind in einem Handbuch zusammengefasst. |