Die drei Strafvollzugskonkordate der Schweiz
Die Schweizerische Bundesverfassung sieht in Art. 48 vor, dass die Kantone für Fragen, die in ihre Kompetenz fallen, unter sich Abkommen (so genannte Konkordate) schliessen können. Die Kantone haben sich zum Thema des Straf- und Massnahmenvollzuges in drei Regionen zusammengeschlossen.
- Strafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweiz
Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Luzern, Obwalden, Nidwalden, Schwyz, Solothurn, Uri, Zug
- Handbuch mit den Konkordatsrichtlinien
- Konkordatliche Fachkommission zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern (KoFako)
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