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Strafvollzugskonkordate

 

Die drei Strafvollzugskonkordate der Schweiz

Die Schweizerische Bundesverfassung sieht in Art. 48 vor, dass die Kantone für Fragen, die in ihre Kompetenz fallen, unter sich Abkommen (so genannte Konkordate) schliessen können. Die Kantone haben sich zum Thema des Straf- und Massnahmenvollzuges in drei Regionen zusammengeschlossen.

Logo Ostschweizer Konkordat
Logo Strafvollzugskonkordat der lateinischen Schweiz CLDJP

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