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Interkantonale Instanzen

 
Hier finden Sie die Links zu den Strafvollzugskonkordaten, Konferenzen und Fachverbänden sowie den Fachstellen.

Strafvollzugskonkordate


Die Schweizerische Bundesverfassung sieht in Art. 48 vor, dass die Kantone für Fragen, die in ihre Kompetenz fallen, unter sich Abkommen (so genannte Konkordate) schliessen können. Die Kantone haben sich zum Thema des Straf- und Massnahmenvollzuges in drei Regionen zusammengeschlossen:

Ostschweizer Konkordat
Logo Strafvollzugskonkordat der lateinischen Schweiz CLDJP

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