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Interkantonale Instanzen
Hier finden Sie die Links zu den Strafvollzugskonkordaten, Konferenzen und Fachverbänden sowie den Fachstellen.
Strafvollzugskonkordate
Die Schweizerische Bundesverfassung sieht in Art. 48 vor, dass die Kantone für Fragen, die in ihre Kompetenz fallen, unter sich Abkommen (so genannte Konkordate) schliessen können. Die Kantone haben sich zum Thema des Straf- und Massnahmenvollzuges in drei Regionen zusammengeschlossen:
- Strafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweiz
Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Luzern, Obwalden, Nidwalden, Schwyz, Solothurn, Uri, Zug - Handbuch mit den Konkordatsrichtlinien
- Konkordatliche Fachkommission zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern (KoFako)
- Strafvollzugskonkordat der Ostschweiz
Appenzell-Innerrhoden, Appenzell-Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau und Zürich - Fachkommission zur Überprüfung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern und Straftäterinnen
- Strafvollzugskonkordat der lateinischen Schweiz
Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt, Wallis, Tessin
