Schweizerisches Ausbildungszentrum für das Strafvollzugspersonal SAZ Centre Suisse de formation pour le personnel pénitentiaire CSFPP Centro svizzero die formazione per
il personale dei penitenziari CSFPP
Die drei Strafvollzugskonkordate der Schweiz
Die Schweizerische Bundesverfassung sieht in Art. 48 vor, dass die Kantone für Fragen, die in ihre Kompetenz fallen, unter sich Abkommen (sogenannte Konkordate) schliessen können. Die Kantone haben sich zum Thema des des Straf- und Massnahmenvollzuges in drei Regionen zusammengeschlossen: